Verbot von Prämien für Apothekenrezepte

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Koblenz (dpa/nd). Apotheker dürfen Kunden beim Einlösen von Rezepten keine Prämie gewähren, entschied das Landesberufsgericht für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Ein Apotheker wurde verwarnt, weil er mit einer »Rezeptprämie« Kunden pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel einen Einkaufsgutschein von einem Euro schenkte - pro Rezept maximal drei Euro. Dies stelle eine Berufspflichtverletzung dar, urteilte das Gericht und hob ein vorheriges Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe auf, das den Apotheker freigesprochen hatte.

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