Ausweis - ein Muss im Eigentum

Energie

  • Lesedauer: 1 Min.

Wer ein Wohnhaus verkauft, der muss dem Käufer einen gültigen Energieausweis vorlegen können. Das gilt auch beim Verkauf einer Eigentumswohnung. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB).

Energieausweise werden bei Eigentumswohnungsanlagen immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelnen Wohnungen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft lässt den Energieausweis erstellen und stellt ihn dem einzelnen Wohnungseigentümer zur Verfügung. Der Ausweis ist zehn Jahre lang gültig.

Wer sich mit dem Gedanken trägt, seine Wohneinheit zu veräußern, der sollte sich den Ausweis rechtzeitig von der Verwaltung geben lassen.

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