Die Raten zunächst weiter zahlen

Ratschläge für Kunden des insolventen Versandhandels Neckermann

Das Aus von Neckermann trifft auch die Kunden. Ab 1. Oktober wird der Versandhändler abgewickelt. Häufig gestaltet sich die Situation von Verbrauchern bei Insolvenzen undurchsichtig. Verbraucherschützer raten daher den betroffenen Kunden, etwaige Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen.

Was passiert mit noch laufenden Bestellungen aus der Zeit vor und unmittelbar nach der Insolvenz?
Neckermann will nur noch Bestellungen, die bis Ende September eingegangen sind, wie gehabt bedienen. Es ist vorgesehen, dass die Service-Hotline vorerst weiter besetzt bleibt. Verbraucher sollten nach endgültiger Eröffnung der Insolvenz Ansprüche aus Anzahlungen oder Gutscheinen beim Insolvenzverwalter anmelden. Für betroffene Kunden wiederum richtet Neckermann eine Abwicklungsgesellschaft ein. Dort werden etwa Retouren zurückgenommen und der ausstehende Zahlungsverkehr abgewickelt. Denn bezahlen müssen Kunden die derzeit noch ausgelieferten Waren auf jeden Fall.

Was wird aus den vereinbarten Ratenzahlungen für bereits erhaltene Ware?
Verbraucher, die bereits gelieferte Waren auf Raten gekauft haben, müssen unbedingt weiter zahlen. Auch auf Rechnung erworbene Ware muss bei Erhalt gezahlt werden. andernfalls wird ...


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