Betriebsräte als Erfolgsmodell

DGB feiert 60 Jahre Mitbestimmung / Gewerkschaften wollen Mitbestimmung zum Wahlkampfthema machen

Das Betriebsverfassungsgesetz sorgte bei seiner Einführung 1952 in Westdeutschland für Massenproteste. Den Gewerkschaften ging es nicht weit genug, Arbeitgeber und Konservative wähnten sich auf dem Weg zum Sozialismus. Heute stehen tausenden Betriebsratsgremien in der Republik auch immer wieder Angriffe auf die Mitbestimmung gegenüber. Das Gesetz muss dringend angepasst werden, meinen die Gewerkschaften.

Nein, mit großer Begeisterung wurde das Betriebsverfassungsgesetz wahrlich nicht aufgenommen, als es im Oktober 1952 vom Bundestag verabschiedet wurde. Die Arbeitgeberseite und konservative Kreise sahen die junge Bundesrepublik auf dem Weg zum Sozialismus. Den Gewerkschaften ging es nicht weit genug; sie sahen es – verglichen mit dem ein Jahr davor erkämpften Montan-Mitbestimmungsgesetz – als herben Rückschlag. Trotzdem feierten DGB und Hans-Böckler-Stiftung am Mittwochabend 60 Jahre Mitbestimmung – »Eine Erfolgsgeschichte«.

DGB-Vorsitzender Michael Sommer sagte, die Gewerkschafter waren enttäuscht, dass es mit dem Betriebsverfassungsgesetz nicht zur Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit gekommen ist. Stattdessen wurde im Gesetz die sogenannte Drittelparität festgehalten – die Arbeitnehmervertreter hatten nur ein Drittel der Sitze in den Aufsichtsräten von großen Unternehmen. In der Montanindustrie, den Kohle und Stahl produzierend...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.