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Rote Linie gegen Racial Profiling

Ein Kommentar zur Reaktion der Polizeigewerkschaft auf ein Urteil

Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht hat eine wichtige Entscheidung getroffen: Polizisten dürfen bei Personenkontrollen Menschen nicht wegen ihrer Hautfarbe auswählen. Doch die Reaktion einer Polizeigewerkschaft zeigt, wie tief das Problem sitzt

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/802859.rote-linie-gegen-racial-profiling.html

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