Trennung und Scheidung aus steuerlicher Sicht

Nach Erhebungen des statistischen Bundesamtes in Wiesbaden wurden im Jahr 2011 annähernd 188 000 Ehen in Deutschland geschieden. Die Steuerberaterkammer Berlin geht nachfolgend auf steuerliche Aspekte von Trennung und Scheidung ein.

Der Verlust des Ehegattensplittings

Im Allgemeinen ist es so, dass zwei steuerpflichtige Ehepartner die gemeinsame Veranlagung wählen. Denn bei der Zusammenveranlagung gilt die sogenannte Einkommensteuer-Splittingtabelle, die gegenüber der Grundtabelle meist finanzielle Entlastungen bringt. Je höher die Einkommensunterschiede zwischen den Ehepartnern sind, desto größer ist der Vorteil des Splittingtarifs.

Eine Folge von Trennung und Scheidung ist der Verlust des Ehegattensplittings, denn bei einer dauerhaften Trennung müssen die Betroffenen ihre Steuerklassen zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres ändern lassen. Ab diesem Zeitpunkt sind sie - und das ist häufig nicht bekannt - verpflichtet, ihre Einkommen wie Singles mit Steuerklasse I oder bei einem im Haushalt lebenden Kind mit Klasse II zu versteuern. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Trennung zu Beginn oder zum Ende des Vorjahres erfolgte.

Was passiert mit den ...


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