Kosten für zweisprachigen Kindergarten absetzbar

Steuertipp für berufstätige Eltern

Kinderbetreuungskosten können schon seit einigen Jahren unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtig werden. Das heißt: Es können zwei Drittel der Kosten, maximal 4000 Euro im Jahr, von der Steuer abgesetzt werden. Ein Drittel bleibt unberücksichtigt.

Auch wenn Art und Weise sowie die Voraussetzungen der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten in den vergangenen Jahren mehrmals modifiziert wurden, ist eines gleich geblieben: Aufwendungen für Unterricht oder Vermittlung besonderer Fertigkeiten waren und sind von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen.

Hierzu ist jetzt ein interessantes Urteil des ...


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