Eltern haften nicht für Musiktausch

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe (AFP/nd). Eltern müssen nur unter bestimmten Umständen für den illegalen Musiktausch ihrer Kinder im Internet haften. Falls sie ihre Kinder über die Rechtswidrigkeit solcher sogenannten Filesharings aufgeklärt und keinen konkreten Anlass zu Misstrauen haben, können sie für finanzielle Schäden auch nicht verantwortlich gemacht werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied (AZ: I ZR 74/12).

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal