Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Ohne Arbeit gibt es kein Geld für entgangenen Urlaub

Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Wer das ganze Jahr lang nicht arbeitet, kann von seinem Arbeitgeber kein Geld für einen entgangenen Jahresurlaub verlangen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 8. November 2012 in Luxemburg.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/806325.ohne-arbeit-gibt-es-kein-geld-fuer-entgangenen-urlaub.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.