Rechte Lügen im Internet
Setzte die revisionistische Internationale in den 80er Jahren noch auf Bücher und Videos, haben einschlägige Inhalte das WWW seit den 90er Jahren geradezu erobert. 1999 musste die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mitteilen, dass die Suche nach Begriffen wie »KZ Ausschwitz« in vielen Fällen auf die Seiten der Holocaust-Leugner führte. Inzwischen hat sich dies geändert - vor allem dank online-Projekten wie haGalil.
Juristisch kann die Holocaust-Leugnung als Volksverhetzung, Beleidigung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und als Propaganda-Delikt verfolgt werden. 1994 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Äußerungen wie die »Auschwitz-Lüge« (so ein Buchtitel des Leugners Thies Christophersen) nicht durch das Recht auf Meinungsfreiheit geschützt sind.
2000 entschied der Bundesgerichtshof, dass in der Bundesrepublik auch verfolgt werden kann, wer revisionistische Propaganda von ausländischen Servern aus betreibt, sofern sie hier zu Lande zugänglich ist. Verschiedene Initiativen rufen seit einiger Zeit dazu auf, entsprechende Seiten zu melden.
www.nazis-im-internet.de
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