Armut in Deutschland: Leben, aber wovon?

Soziale Gerechtigkeit: Auch ein faires Einkommen ist ein Menschenrecht. Die Bundesregierung verweigert es

  • Lesedauer: 2 Min.

Schon 1968 hat die Bundesrepublik den »Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte« unterschrieben, fünf Jahre später ratifiziert. Er sieht vor, dass diese den politischen und bürgerlichen Menschenrechten als ebenbürtig zu betrachten sind. NGO verlangen die Anerkennung der Gleichwertigkeit, Unteilbarkeit und Universalität aller Menschenrechte. Die WSK-Rechte werden allerdings in Deutschland weder in die Gesetzgebung aufgenommen, noch in der Praxis gewährt. Dazu zählen etwa das Recht auf Arbeit, das Recht auf Wohnen oder auf soziale Sicherheit. Insbesondere das Recht auf angemessenen Lebensunterhalt sehen NGO in Deutschland in Gefahr.

Die offizielle Armutslinie liegt in der Bundesrepublik bei 11 278 Euro Einkommen im Jahr. Etwa 15,6 Prozent aller Deutschen verfehlen diese Grenze. Überdurchschnittlich von Armut betroffen sind Alleinstehende, Alleinerziehende und Erwerbslose. Laut UNICEF leben in Deutschland 1,2 Millionen Kinder in ärmlichen Verhältnissen. Dabei wird die Schere zwischen Arm und Reich seit Jahren größer. Im Moment erzielen die oberen 20 Prozent 4,5 Mal so hohe Einkünfte wie die unteren 20 Prozent. Ebenso nimmt die Zahl der ALGII-Aufstocker kontinuierlich zu, deren Gehalt trotz Vollzeitbeschäftigung nicht zum Leben reicht. Damit werden auch mehr Menschen später nicht genügend Rente erhalten. Im Osten wird sich in zehn Jahren die Zahl derer, die mit einer Rente von unter 600 Euro rechnen müssen, von 13,4 auf 23,6 Prozent fast verdoppeln. Die Tafeln versorgen heute mittlerweile 1,5 Millionen Menschen in Deutschland.

Trotzdem spielen soziale Rechte keine Rolle in der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung. Dazu passt auch, dass sie die Unterzeichnung eines Zusatzprotokolls für den Sozialpakt seit Jahren verschleppt. Dieses würde die Rechte noch einmal stärken und sieht die Einführung eines individuellen Beschwerdeverfahrens vor. Benachteiligte könnten dann ihre Rechte vor einem UN-Ausschuss einfordern.

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