Irrtum ausschließen - Arbeitszeugnis kann das Zünglein an der Waage sein

  • Lesedauer: 2 Min.
Heutzutage einen Job zu finden ist schwer genug. Den Traumjob findet man ohnehin nur selten. Vieles ist bei der Bewerbung zu bedenken. Das Zünglein an der Entscheidungswaage, wer für ein Vorstellungsgespräch eingeladen wird, ist in vielen Fällen das vorgelegte Arbeitszeugnis. Wer sich als Verfasser damit nicht auskennt, kann erheblichen Schaden anrichten.

Wie schätzt man einen Arbeitnehmer ein, dessen Pünktlichkeit besonders hervorgehoben wird? Lässt das auf Defizite in anderen Bereichen schließen? Das Zeugnis darf weder durch Wortwahl und Satzstellung noch durch Auslassungen zu Irrtümern oder Mehrdeutigkeiten bei Dritten führen. Außerdem sind Arbeitszeugnisse mit verständigem Wohlwollen abzufassen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darf das berufliche Fortkommen nicht erschwert und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt dürfen nicht verschlechtert werden.

Das hört sich gut an. Aber wie macht man das?
Die Broschüre »Basisinformation Arbeitszeugnisse« der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hilft beim Verfassen von qualifizierten Zeugnissen, einfachen Zeugnissen, von Zwischen- sowie Berufsausbildungszeugnissen und der Arbeitsbescheinigung. Diese Typen von Arbeitszeugnissen unterscheiden sich in Inhalt, Aufbau und Zielsetzung.

Viele Regeln und Vorschriften sind zu beachten. Wer schreibt das Zeugnis wann? Wer hat Anspruch auf ein Zeugnis? Was muss unbedingt drin stehen? Was gehört nicht ins Zeugnis? Wie kann der Arbeitnehmer sich wehren, wenn er mit seinem Zeugnis nicht einverstanden ist? Wie können Betriebsräte Einfluss nehmen?
Wer kürzlich ein solches Dokument bekommen hat und sich nicht sicher ist, ob es den Anforderungen entspricht, kann sich unter der neu eingerichteten ver.di-Service-Nummer 01802-938 46 47 - auf der Telefontastatur: 01802-ZEUGNIS - beraten lassen. Für ver.di-Mitglieder ist dieser Service kostenlos. Nicht-Mitglieder zahlen 70 Euro pro Beratungsstunde.
Die Broschüre »Basisinformation Arbeitszeugnisse« kann bestellt werden bei

ver.di b+b gGmbH,
Mörsenbroicher Weg 200,
40470 Düsseldorf,
telefonisch unter 0211/904 68 23 oder per E-Mail: verlag@verdi-bub.de.

Übrigens gehört die Broschüre in das Büro jedes Arbeitgebers. Ein sauber abgefasstes Arbeitszeugnis hilft dem Jobsuchenden und wirft ein positives Licht auf das Unternehmen.
Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal