Novelle des Mietrechts
Mietsteigerungen werden stärker begrenzt
Berlin (AFP/nd). Angesichts der vor allem in Großstädten schnell steigenden Mieten will die schwarz-gelbe Koalition die Erhöhungen begrenzen. In Ballungsräumen dürfe die Miete künftig um maximal 15 Prozent in drei Jahren erhöht werden, wenn die Länder dies für bestimmte Gemeinden oder Teile davon festlegten, erklärte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Andrea Voßhoff (CDU), nach dem Beschluss eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Mietrechts im Bundestagsrechtsausschuss. Bislang können Vermieter die Miete alle drei Jahre um 20 Prozent erhöhen. Durch das Gesetz solle verhindert werden, »dass Mieter in begehrten Lagen aus ihren Wohnungen verdrängt werden, weil sie die Miete nicht mehr zahlen können«, so Voßhoff. Die Novelle soll zudem Vermietern die energetische Sanierung erleichtern: Bei einer solchen darf der Mieter künftig für drei Monate nicht mehr von seinem Recht auf Mietminderung Gebrauch machen. Am späten Nachmittag wollte der Bundestag über die Novelle abstimmen.
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