Umstrittener Wasserpfennig

Sachsen will Betreiber von Wasserkraftanlagen an Kosten der Flussrenaturierung beteiligen

  • Benjamin Haerdle
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union, kurz WRRL, ist ein Regelwerk, das den EU-Mitgliedsstaaten vorschreibt, die Fließgewässer wieder natürlicher zu gestalten. Die Absicht ist gut, die Umsetzung aber voller Fallstricke, wie das Beispiel Sachsen zeigt.

Am Wasser hängt alles: Landwirtschaft, Industrie und Energieversorgung. Deshalb ist der Versuch der EU, mit ihrer Wasserrahmenrichtlinie bis 2020 Flüsse und Bäche in einen guten ökologischen Zustand zu bringen, mit Interessenkonflikten verbunden.

Die nötigen Maßnahmen, also beispielsweise die Rückverlegung von Deichen, der Abriss von Verrohrungen und Wehren und die naturnahe Gestaltung von Ufern, sind teuer. Den dafür zumeist zuständigen Bundesländern fehlt das Geld. 13 Länder, darunter Sachsen, erheben deshalb so genannte Wasserentnahmeentgelte. Damit werden Nutzer von Grundwasser oder Oberflächengewässern zur Kasse gebeten. Der Freistaat Sachsen hat nun in dieser Woche eine weitere Abgabe in das Sächsische Wassergesetz aufgenommen: Künftig sollen die Betreiber von Wasserkraftanlagen, die Energie aus Wasser gewinnen un...


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