Als Steinbrück Finanzminister war: Kanzlei erhielt 1,8 Millionen

Honorar für Mitarbeit an Gesetzen / SPD-Politiker trat später gegen Geld bei Freshfields auf

  • Lesedauer: 2 Min.
Berlin (nd). Das Bundesfinanzministerium hat einem Zeitungsbericht zufolge zur Zeit von Peer Steinbrück als Ressortchef mehr als 1,8 Millionen Euro an die Kanzlei "Freshfields Bruckhaus Deringer" gezahlt. Unter dem heutigen SPD-Spitzenkandidat waren die Anwälte beauftragt, an mehreren Gesetzen unter anderem zur Bankenrettung mitzuarbeiten. Später wurde bekannt, dass Steinbrück im September 2011 für einen Vortrag bei der Kanzlei 15.000 Euro Honorar erhalten hatte.

Die „Bild"-Zeitung hatte die Herausgabe der genauen Honorarsumme erst vor dem Verwaltungsgericht Berlin einklagen müssen. Den Angaben zufolge wurden zwischen dem 22. November 2005 und dem 27. Oktober 2009 genau 1.831397,38 Euro an Freshfields als Honorare gezahlt. Die Kanzlei wurde unter anderem dafür kritisiert, dass sie „zuerst am Finanzmarktstabilisierungsgesetz mitschrieb und dann Banken dabei half, Mittel aus dem durch das Gesetz geschaffenen Soffin-Fonds zu erhalten". Steinbrück war bis 2009 Bundesfinanzminister.

Die Kanzlei, von der lobbykritischen Organisation abgeordnetenwatch.de als „so etwas wie der Haus- und Hofadvokat der Bundesregierung" bezeichnet, blieb im Geschäft - unter anderem steuerten die Rechtsanwälte nach Auskunft des Ministeriums „externen Sachverstand in Form von Gutachten, Studien oder sonstigen Beratungsleistungen" im Zusammenhang mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM. Auch im Zusammenhang mit dem Schuldenschnitt Griechenlands, dem Sondserfonds SoFFin sowie den Griechenland-Hilfen saß Fresfhields in der einen oder anderen Weise mit am Tisch.

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