nd-aktuell.de / 16.01.2013 / Ratgeber / Seite 27

Sparen auch ohne Trauschein

Versicherungen

Wer am 12. 12. 12 beim Standesamt nicht mehr zum Zuge kam, muss sich nicht grämen - zumindest versicherungstechnisch nicht.

Anders als vielfach vermutet, können Paare auch ohne Trauschein gemeinsame Policen haben - und dadurch den einen oder anderen Euro sparen.

Privathaftpflichtversicherung

Eine Familienpolice ist günstiger als zwei einzelne (Single-)Verträge. Der Partner kann ohne Aufpreis mitversichert werden, selbst wenn beide nicht verheiratet sind. Es reich eine kurze Mitteilung an die Versicherer. »Der ältere Vertrag wird dann fortgeführt, der jüngere aufgehoben«, sagt Konrad Göbel von der Gothaer Versicherung. »Ein nicht verheirateter Partner muss aber namentlich im neuen Versicherungsschein genannt werden.«

Hausratversicherung

Zieht ein Paar zusammen, bringen beide oft eine Hausratversicherung mit. In wilder wie amtlicher Ehe könnten beide Policen unverändert fortgeführt werden. Es muss der neue Versicherungsort angegeben werden. Günstiger ist es, zunächst den Wert des gemeinsamen Hausrates zu ermitteln und nur eine Police zu behalten. Wie bei der Privathaftpflicht kann der neuere Vertrag kurzfristig aufgehoben werden. Hat ein Partner seinen Hausrat verkauft, hat er in jedem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Rechtsschutzversicherung

Bei der Familien-Rechtsschutzversicherung gilt der Versicherungsschutz neben dem Kunden auch für den Ehegatten und für unverheiratete Kinder, die bis zum 25. Lebensjahr in der Ausbildung sind. Ein an gleicher Adresse wohnender Lebensgefährte kann mitversichert werden. Auch das bedarf einer ausdrücklichen Mitteilung an die Versicherung. Die jüngere Police wird in der Regel aufgehoben.