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Keine Nachteile für behinderte Arbeitnehmer

EuGH: Kürzung der Abfindung rechtswidrig oder nicht?

Unternehmen dürfen behinderte Angestellte im Fall einer betriebsbedingten Kündigung nicht mit einer niedrigeren Abfindung abspeisen als nichtbehinderte Kollegen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Urteil am 6. Dezember 2012 klargestellt (Az. C-152/11).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/809981.keine-nachteile-fuer-behinderte-arbeitnehmer.html

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