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Haft nach Anti-Naziprotesten

Hendrik Lasch über die ganz große Keule

Ein „populäres Urteil“ nennt der Verteidiger den Richterspruch, der am Amtsgericht Dresden gegen einen Teilnehmer der Anti-Naziproteste am 19. Februar 2011 gefällt wurde. Das ist höflich formuliert: „Populistisch“ träfe den Tenor besser. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse hatte nicht zuletzt wegen des unnachgiebigen Umgangs der sächsischen Justizbehörden mit Protestierern und Blockierern das Wort von der „sächsischen Demokratie“ geprägt. Heute wurde dessen Berechtigung einmal mehr bestätigt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/810101.haft-nach-anti-naziprotesten.html

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