In immer mehr Bundesländern Pflicht

Rauchmelder

  • Lesedauer: 2 Min.
Bald müssen in zwölf der 16 Bundesländer Privatwohnungen mit Rauchmeldern ausgerüstet sein. In Niedersachsen gilt diese Pflicht bereits seit 1. November 2012, am 1. Januar 2013 folgte Bayern und am 1. April 2013 Nordrhein-Westfalen. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen in wichtigen Details.

In allen Ländern mit Rauchmelderpflicht müssen die Feuerwarner bei Neu- oder Umbau installiert werden. Außer in Thüringen und im Saarland sind außerdem bestehende Gebäude nachzurüsten, dafür gibt es unterschiedlich lange Übergangsfristen, in Bayern etwa bis Ende 2017, in Nordrhein-Westfalen bis Ende 2016.

Für den Einbau sind die Eigentümer zuständig, außer in Mecklenburg-Vorpommern, wo das Sache der Bewohner ist, also bei vermieteten Häusern oder Wohnungen der Mieter. Wer sich um die Wartung einschließlich Batteriewechsel zu kümmern hat, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, in Hamburg etwa die Eigentümer, in Schleswig-Holstein die Bewohner.

Die Kosten für den Einbau von Rauchmeldern kann der Vermieter als Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, die Kosten der Wartung als Nebenkosten aufführen, soweit der Mietvertrag das erlaubt.

Für Wohnungseigentumsgemeinschaften ist bislang höchstrichterlich nicht geklärt, ob der Einbau von Rauchmeldern in den einzelnen Wohnungen mit einfacher Mehrheit verbindlich beschlossen werden kann. Das Landgericht Hamburg (Az. 318 S 245/10) hat das bejaht, allerdings für Hamburg, also einem Bundesland mit Rauchmelderpflicht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 20 W 325/06) hat schon früher entschieden, dass das sogar unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht zum Einbau gilt.

In Eigentümergemeinschaften wird immer wieder die Frage diskutiert, ob der einzelne Eigentümer eine von der Gemeinschaft beauftragte Firma zur Wartung der Rauchmelder in die Wohnung lassen muss. »Diese Frage ist von der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt«, sagt Sandra Weeger-Elsner, Rechtsberaterin beim Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum.

Eine behördliche Überprüfung, ob die Rauchmelderpflicht befolgt wird, gibt es im Allgemeinen nicht. Allerdings ist es möglich, dass die Brandversicherung im Schadenfall versucht, die Leistung zu kürzen, wenn ein Rauchmelder zu einem geringeren Schaden geführt hätte und dieser trotz Pflicht nicht eingebaut war.

Keine Rauchmelderpflicht haben bislang die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Sachsen.

Eine Übersicht zu den Regeln in den Bundesländern finden Sie unter www.wohnen-im-eigentum.de/sites/default/files/RauchmelderTab.pdf

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