Ein »Scherz« mit Folgen

Fristlose Kündigung

Der Vorfall hatte ganz und gar nichts mit Silvester zu tun. Um so bemerkenswerter ist das Urteil: Die Verletzung eines Arbeitskollegen durch einen explodierenden Feuerwerkskörper rechtfertigt die fristlose Kündigung. Dies gilt auch dann, wenn die Verletzung nicht beabsichtigt, sondern Folge eines fehlgeschlagenen Scherzes war.

Über diese Entscheidung des Arbeitsgerichts Krefeld vom 30. November 2012 (Az. 2 Ca 2010/12) informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Vorfall: Ein 41 Jahre alter Gerüstbauer brachte im August 2012 auf einer Baustelle einen Feuerwerkskörper (»Böller«) in einem Dixi-Klo zur Explosion, während sich dort sein Arbeitskollege aufhielt.

Dieser sagte aus, sein Kollege habe den Böller von oben in die Toilettenkabine geworfen. Der Böllerwerfer dagegen behauptete, den Feuerwerkskörper an der Tür des Klos angebracht zu haben, von wo er sich - von ihm ungeplant - gelöst habe und in die Kabine hineingerutscht sei.

Der in der Toilette befindliche Kollege zog sich Verbrennungen am Oberschenkel, im Genitalbereich ...


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