»Eine Verhöhnung der Opfer«

Nebenklagevertreter lehnt Straffreiheit für den Vater des Amokläufers von Winnenden ab

Im Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden hat die Verteidigung am Montag in Stuttgart darauf plädiert, den Angeklagten wegen der unverschlossen aufbewahrten Tatwaffe zu verurteilen, ihm aber Straffreiheit zu gewähren. Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung von 15 Menschen und fahrlässigen Körperverletzung von 14 Menschen hat sich nach Ansicht der drei Verteidiger nicht erhärten lassen.

Jörg K. brach am letzten Verhandlungstag sein Schweigen und las eine Erklärung vor, in der er sich erneut bei allen Verletzten und Opferangehörigen für die Tat seines Sohnes ...


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