Neueinsteiger sollten Probezeit vereinbaren

Was sollte bei Verträgen mit Fitnessstudios beachtet werden?

Die Weihnachtszeit ist zwar längst vorbei, aber zurückgeblieben ist ein Problem, an das die Waage erinnert: Man hat an Winterspeck zugelegt. Der Vorsatz, im neuen Jahr mehr Sport zu treiben, führt womöglich ins nächste Fitnessstudio. Doch aufgepasst!

Schnell ist ein Vertrag unterschrieben, häufig zu einem hohen Jahresbeitrag. Doch was tun, wenn die anfängliche Euphorie schwindet und der geschlossene Vertrag zur Last wird? Antworten darauf liefert die Juristin Anne Kronzucker von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Vorsicht vor langen Vertragslaufzeiten

Generell laufen die meisten Fitnessverträge über ein halbes oder ein ganzes Jahr. Das Kleingedruckte beinhaltet zudem automatische Vertragsverlängerungen, falls keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Unser Rat gerade für Neueinsteigern: zunächst nur eine Probezeit zu vereinbaren oder, wenn möglich, mit einer Zehnerkarte zu beginnen.

Die Erfahrungen zeigen: Zwei von drei Anfängern brechen innerhalb der ersten sechs Monate das Fitnesstraining wieder ab. Unabhängig davon, ob die Fitnessangebote wahrgenommen werden oder nicht, müssen die Mitgliedsbeiträge dann bis zum s Vertragsende bezahlt werden.

Unter welchen ...


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