Richter lassen Euros regnen

Sachsen-Anhalts Justiz verhängt Geldauflagen in Millionenhöhe - zumeist zugunsten der Landeskasse

  • Dörthe Hein, dpa
  • Lesedauer: 3 Min.
Wenn Staatsanwälte und Richter Geldauflagen verhängen, können sie selbst entscheiden, wohin das Geld gehen soll. In Sachsen-Anhalt ist es zunehmend die Landeskasse, gemeinnützige Organisationen bekommen nur geringe Zuweisungen.

Naumburg/Magdeburg. Wenn Staatsanwälte und Gerichte Geldauflagen verhängen, fließen diese zum größten Teil an Sachsen-Anhalts Landeskasse und nicht an gemeinnützige Vereine. Insgesamt ging es im Jahr 2011 um gut 3,4 Millionen Euro, wie das Justizministerium in Magdeburg der dpa mitteilte. Davon hätten gemeinnützige Einrichtungen rund eine Million Euro bekommen, die Landeskasse 2,35 Millionen.

Seit dem Jahr 2010 fließen wachsende Beträge an das Land, wie das Ministerium weiter mitteilte. Die vergleichsweise geringen Zuweisungen an gemeinnützige Einrichtungen schwankten leicht. Die Geldbußen müssen bezahlt werden, etwa wenn ein Staatsanwalt ein Verfahren vorläufig einstellt oder ein Gericht eine Strafe zur Bewährung aussetzt. Wer das Geld bekommt, darüber darf jeder Richter und Staatsanwalt selbst entscheiden. Entscheidungshilfe bietet eine Liste von Vereinen und Organisationen, die am Oberlandesgericht (OLG) Naumburg geführt wird.

Alles in allem stünden derzeit 1250 mögliche Empfänger auf der Liste, hieß es beim OLG. Rund 100 kämen jährlich hinzu. »Wer mehrere Jahre keine Zuwendungen bekommt, fällt wieder raus«, hieß es weiter. Wer Geld erhalten hat, muss regelmäßig nachweisen, wie er es verwendet hat. Das Justizministerium wies darauf hin, dass die Liste nicht als Empfehlung der Einrichtungen dienen soll, sondern nur als Information. »Geldauflagen können auch gemeinnützigen Einrichtungen zugewiesen werden, die nicht in der Liste sind.«

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg arbeitet mit einer Liste von 50 bis 60 möglichen Empfängern. Darauf stünden etwa soziale Hilfswerke, Vereine, die sich um Straffällige kümmern, sowie Sport- und Schulvereine und Hospize, sagte Sprecher Uwe Hornburg. Von Zeit zu Zeit gebe es Post von den Organisationen. »Die machen ein bisschen Reklame für sich und wollen sich in Erinnerung bringen«, sagte Hornburg.

Richter Michael Steenbuck vom Landgericht Stendal berichtete von regelmäßigen Bettelbriefen aus seiner Zeit als Strafrichter. »Es sind vorgedruckte Überweisungsträger dabei oder Aufkleber, die man dem Angeklagten auf den Beschluss kleben kann, samt Bankverbindung.« Zwei bis drei Bittschreiben von Organisationen bestätigt auch der Sprecher des Amtsgerichts Halle, Werner Budtke.

Wohin das Geld dann fließt, ist sehr unterschiedlich. Es gebe Richter und Staatsanwälte, die bei einem Verkehrsdelikt den Betrag an eine Organisation zahlen lassen, die in diesem Bereich arbeitet. Ähnliches gelte für Drogendelikte oder Körperverletzung, sagte die Sprecherin des Justizministeriums, Ute Albersmann. Andere suchten die Empfängerorganisationen nach anderen Aspekten aus.

Warum die Summen, die an den Staat fließen, steigen, konnte sie nicht erklären. Steenbuck hält es für möglich, dass das Kostenbewusstsein der Richter gestiegen ist und sie auf diese Weise versuchen, die hohen Kosten von Strafverfahren ein Stück weit einzudämmen. Steenbuck und Hornburg berichteten, dass Richter und Staatsanwälte vielfach Organisationen aussuchten, die zum Delikt passen oder in der Region aktiv sind.

Das macht auch Werner Budtke vom Amtsgericht Halle meist so. Oft frage er aber auch die Beschuldigten, wen sie gern unterstützen wollten. »Das fördert die Bereitschaft zu zahlen.«

Vielfach bedacht wird etwa der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr. Der Vize-Vorsitzende der Landessektion Sachsen-Anhalt, Johann Michael Borchers, betonte: »Die Gelder fließen in Präventionsprojekte für junge Menschen.«

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