nd-aktuell.de / 08.02.2013 / Politik / Seite 14

Der letzte Zeuge bleibt ungehört

Sachsen-Anhalts Rechtsmedizin drohen weitere Kürzungen - Experten warnen vor einem Kollaps

Rochus Görgen, dpa
War es ein natürlicher Tod oder Mord? Das können oftmals nur Rechtsmediziner herausfinden. Doch die klagen über zu wenig Geld. In Sachsen-Anhalt steht die Finanzierung der Rechtsmedizin derzeit auf dem Prüfstand.

Magdeburg. Knappe Kassen behindern nach Auffassung der Rechtsmedizin in Sachsen-Anhalt die Aufklärung von Verbrechen. Selbst Morde könnten unentdeckt bleiben, wenn aus Kostengründen keine Obduktion stattfinde, sagte der Direktor der beiden Rechtsmedizinischen Institute in Magdeburg und Halle, Rüdiger Lessig, in dieser Woche.

Schuld sei das Abrechnungssystem, wonach teils Amtsärzte oder Angehörige für die Untersuchung bezahlen müssten. Zudem würden dort, wo die Justiz die Obduktion anordnet, die Kosten nicht komplett erstattet. Daher blieben die Universitäten, zu denen die Institute gehören, auf den Defiziten sitzen. Die Rechtsmedizin habe zudem viel zu wenige Mitarbeiter.

Es war doch Mord

Lessig schilderte einen Fall, den er selbst - allerdings noch zu seiner Zeit in Leipzig - erlebt habe. Damals sei auf dem Totenschein einer älteren Dame eine natürliche Todesursache angegeben gewesen. Als er die Leiche vor der Einäscherung begutachtete, seien ihm dann Hinweise auf ein mögliches Verbrechen aufgefallen. Die dann doch noch angeordnete Obduktion, so Lessig, ergab: »Die Frau ist erstickt.« Ermittlungen der Polizei hätten anschließend doch noch zu einem Tatverdächtigen geführt.

Die »Mitteldeutsche Zeitung« hatte berichtet, die Rechtsmedizin im Land stehe wegen knapper Kassen vor dem Kollaps. »Es werden zurzeit Gespräche geführt zur Frage der Finanzierung«, sagte die Sprecherin des Wissenschaftsministeriums, Beate Hagen. Dem Zeitungsbericht zufolge wird eine Zusammenlegung der Institute oder auch die Gründung eines Landesamtes diskutiert. Im Magdeburger Justizministerium stieß dies auf Ablehnung: »Wir sind an der Aufrechterhaltung beider In-stitute interessiert«, sagte Sprecher Tino Kleinert.

Nach Angaben von Lessig wurden im vergangenen Jahr in Halle 368 (Vorjahr: 433) und in Magdeburg 350 (Vorjahr: 316) Obduktionen auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorgenommen. Dabei gehe es um den Verdacht von Verbrechen oder auch um Verkehrsunfälle mit Fremdverschulden, bei denen der kausale Zusammenhang für Strafverfahren festgestellt werden müsse. Bei Einäscherungen gebe es zudem eine zusätzliche Leichenschau - das waren 15 700 im vergangenen Jahr. In drei bis fünf Prozent dieser Fälle gebe es Ungereimtheiten im Totenschein, die dann zum Teil doch noch eine Obduktion erforderlich machten, sagte Lessig. Bei Erdbestattungen fehle diese zusätzliche Leichenschau allerdings. Damit gebe es auch keine Möglichkeit, Fehler im Totenschein zu berichtigen. »Die verschwinden unter der Erde, ohne dass das nochmal korrigiert werden kann«, sagte Lessig. »Wenn die Finanzierung anders wäre, würde wahrscheinlich mehr obduziert.«

Nur 36 Mitarbeiter

Nach Angaben von Lessig ist die Finanzierung ein bundesweites Problem. Der Gesetzgeber sehe für die Mediziner einen Stundensatz von 60 Euro vor, benötigt werde aber mindestens das Doppelte. Bezahlt werden diese Beträge aus den Kassen der Justizministeriums oder des Innenministeriums. Lessig forderte, dass das Land das fehlende Geld den Universitäten für die Erfüllung dieser hoheitlichen Aufgaben zur Verfügung stellt. Bislang gebe es in Halle 23 und in Magdeburg 13 Mitarbeiter. »Das sind viel zu wenige«, sagte Lessig.

Die wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Katja Pähle, forderte ein klares Bekenntnis der Landesregierung zum Erhalt der Institute. Die Gebühren seien nicht kostendeckend und verursachten damit eine große Finanzierungslücke. Die LINKE-Abgeordnete Eva von Angern bezeichnete die Institute als »unverzichtbar für eine funktionierende und zügige Strafverfolgung«. Sie müssten langfristig in Halle wie auch in Magdeburg erhalten bleiben.