Nach Jahren bemerkt - dennoch Geld zurück

Wohnfläche

Seit 1985 wohnte die Mieterin in dem Mietshaus. 2005 zog sie von der zweiten in die erste Etage - in eine baugleiche Wohnung. Doch dann wurde festgestellt, dass etwas mit der Wohnfläche nicht stimmt.

Die beiden Wohnungen waren baugleich. Laut Mietvertrag betrug ihre Wohnfläche 65 Quadratmeter. 2010 beauftragte die Frau einen Handwerker mit einem Kostenvoranschlag: Sie wollte in der Wohnung neue Böden verlegen. Der Handwerker vermaß alle Räume und stellte fest, dass die Wohnung nur 52,83 Quadratmeter groß war.

Nun forderte die Mieterin zu viel gezahlte Miete zurück: 3744 Euro für sechs Jahre im ersten Stock. Das fand der Vermieter ganz und gar ...


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