Aus 15 Cent werden nun 600 Euro

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Erfurt (dpa/nd). Ein Rechtsstreit um 15 Cent kommt einem Jobcenter in Thüringen teuer zu stehen. Das Landessozialgericht in Erfurt verurteilte es jetzt dazu, sich mit 600 Euro an den Kosten des Verfahrens zu beteiligen. Das Jobcenter in Mühlhausen (Unstrut-Hainich-Kreis) sei trotz eindeutiger Rechtslage wegen eines Betrags von nur 15 Cent gegen ein Urteil des Sozialgerichts Nordhausen in Berufung gegangen, teilte das Landessozialgericht am Montag mit. Die Nordhäuser Richter hatten das Jobcenter zur Zahlung verurteilt, da Leistungen für Hartz-IV-Empfänger ab 50 Cent aufzurunden seien.

Gegen diese Entscheidung war das Jobcenter vor die nächsthöhere Instanz gezogen - vergeblich. Ein Verfahren vor dem Landessozialgericht hätte den Justizhaushalt schon vor Jahren mit durchschnittlich mehr als 2000 Euro belastet, erklärten die Richter. 600 Euro Beteiligung seien daher angemessen.

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