Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Das richtige Einlösen von Reisegutscheinen ist wichtig

Reiserecht

Um einen Reisegutschein einzulösen, muss man diesen meist innerhalb einer bestimmten Frist ausgefüllt beim Reiseveranstalter einsenden. Geht der Gutschein dabei verloren, kann keine Entschädigung gefordert werden - es sei denn, der Kunde kann beweisen, dass der Gutschein zugestellt wurde. Dies geht nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung aus einem Urteil des Amtsgerichts (AG) München vom 13. April 2012 (Az. 155 C 16782/11) hervor. Für solche Fälle empfiehlt sich ein Übergabeeinschreiben.

Zur Hintergrundinformation: Auch eine Schenkung ist ein Vertrag - und dazu gehören zwei Beteiligte. Will ein Unternehmen einem Kunden ein Geschenk machen, wird die Schenkung erst wirksam, wenn der Kunde dieses auch annimmt. Wird ein Gutschein verschenkt, muss oft eine Antwortkarte zum Absender zurückgeschickt werden. Der verhandelte Fall: Ein Reiseveranstalter aus München hatte einem Kund...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/814117.das-richtige-einloesen-von-reisegutscheinen-ist-wichtig.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.