Asbest in der Wohnung - zehn Prozent

Mietminderung

Baustoffe mit krebserregenden Materialien - noch immer sind Mieter mit dem leidigen Problem Asbest konfrontiert. Allein in Berlin könnten rund 60 000 Wohnungen, so die Schätzungen des Deutschen Mietervereins, davon betroffen sein und eine Minderung der Miete geltend machen.

Die Rechte von Mietern, die in einer Wohnung leben, in der asbesthaltige Stoffen verbaut wurden, sind vom Berliner Landgericht (Az. 65 S 419/10) gestärkt worden. Bereits eine gerissene asbesthaltige Fußbodenfliese, so der Entscheid der Richter vom 16. Januar 2013, berechtigt zu einer Mietminderung in Höhe von zehn Prozent. Die Folgen dieser Entscheidung könnten weitreichend sein und die Vermieter teuer zu stehen kommen.

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag ist im konkreten betroffen. Das Gericht verpflichtete sie, einem Mieter für die Zeit von Januar 2006 bis Juli 2008 eine Mietminderung von monatlich 77,23 Euro zu gewähren - insgesamt 2394,13 Euro. Mieteranwalt Sven Leistikow zufolge können jetzt alle anderen Mieter, in deren Wohnung eine asbesthaltige Bodenplatte gerissen ist, ebenfalls die Miete mindern. Was er sogar em...


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