nd-aktuell.de / 13.03.2013 / Ratgeber / Seite 25

Winterrückfall im März

Frostschäden

Der Winterrückfall im März kann für Mieter und Hausbesitzer ein Nachspiel haben, wenn Heizungs- oder Trinkwasserleitungen eingefroren sind.

Wasserleitungen sind in seltensten Fällen sichtbar, sie verschwinden gut verputzt hinter der Wand. Richtig teuer wird es, wenn Rohre platzen und das aufgetaute Wasser aus den Leitungen in die Wohnung fließt. Die deutschen Hausrat- und Wohngebäudeversicherer bearbeiten jedes Jahr über eine Million Leitungswasserschäden. Allein 2011 kam es zu rund 1,3 Millionen Schäden, Kostenpunkt: 2,14 Milliarden Euro.

Viele Schäden können vermieden werden. Der einfachste Tipp: Alle Räume sollten ausreichend beheizt, das Ventil nie vollständig zugedreht werden. Besonders groß sind die Gefahren in Wohnräumen, Keller, Vorrats- oder Abstellräumen und im Gäste-WC. Aber auch Gartenwasserleitungen und nicht genutzte Ferienwohnungen sind besonders gefährdet. Verbraucher sollten handeln, sobald kein Trinkwasser aus der Leitung kommt oder der Heizkörper kalt bleibt.

Meist sind die Rohre dann bereits zugefroren. Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schafft nur bedingt Sicherheit: Der sogenannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre entfernt vom Heizkörper werden nicht geschützt. Kommt es zum Schaden, sollte unbedingt der Versicherer informiert werden.

Mit einer Hausratversicherung ist der komplette Hausrat versichert. Mit einer Wohngebäudeversicherung wird das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände geschützt. Auch Zentralheizungsanlagen und Sanitärinstallationen zählen dazu.

In punkto Leitungswasserrohre sollten Versicherungskunden darauf achten, ihre Räume immer ausreichend zu beheizen. Werden diese Pflichten vernachlässigt, kann der Versicherer im Schadensfall Leistungen kürzen.