Kein höheres Elterngeld durch Insolvenzgeld

Urteil des Bundessozialgerichts

Frischgebackene Eltern, die Insolvenzgeld beziehen, haben dadurch keinen Anspruch auf höheres Elterngeld. Nur einkommenssteuerpflichtige Einkünfte können bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 21. Februar 2013 (Az. B 10 EG 12/12 R).

Um das Elterngeld zu berechnen, wird das durchschnittliche einkommenssteuerpflichtige Einkommen herangezogen, das in den vergangenen zwölf Jahren bezogen wurde. Das Elterngeld beträgt höchstens 1800 Euro, mindestens ...


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