Korruption bei Ärzten soll strafbar werden

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Berlin (dpa/nd). Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will Korruption bei Ärzten nach einem Zeitungsbericht noch in dieser Wahlperiode unter Strafe stellen. Die Bestechung und Bestechlichkeit von Kassenärzten solle künftig mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft geahndet werden, schreibt der »Tagesspiegel«. Die Zeitung beruft sich auf ein Konzept des Ministeriums, das ihr vorliege. Geplant ist demnach eine Strafvorschrift im Sozialgesetzbuch V, die sich an den Bestechungsdelikten des Strafgesetzbuchs orientiert »und dabei die Besonderheiten der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt«. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung sollen gleichermaßen verboten werden und zwar »für alle Berufsgruppen, die an der Versorgung der Versicherten beteiligt sind«. Bisher gibt es keine Möglichkeit, niedergelassene Ärzte wegen Bestechlichkeit strafrechtlich zu belangen.

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