nd-aktuell.de / 05.04.2013 / Politik / Seite 2

Legale Flucht vor der Steuer

Internationale Firmen und Steuerspartricks

Simon Poelchau

Amazon, Google, Ikea, Apple - das sind nur vier Namen von internationalen Konzernen, die es schaffen, sich vor dem Fiskus kleinzureden. So war die Aufregung groß, als im Herbst letzten Jahres herauskam, dass der Kaffeebrüher Starbucks trotz Milliardenumsätzen in Großbritannien jahrelang kaum Steuern zahlte. Doch die Tricks, die das Unternehmen dafür anwandte, waren nicht gesetzeswidrig. Wie andere Konzerne auch nutzte es einfach die Schlupflöcher, die ihm das internationale Steuerrecht bietet.

Der Schaden, den diese Tricksereien anrichten, ist enorm. So groß, dass mittlerweile auch Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) dagegen etwas unternehmen will. Denn dem Fiskus geht hierzulande bei einer bis zu 100 Milliarden Euro großen Besteuerungsbasis ein zweistelliger Milliardenbeitrag verloren. Für die USA gehen die Schätzungen von mindestens 37 Milliarden Dollar jährlich aus.

Die Konzerne nutzen meist Regeln aus, die sie ursprünglich vor einer Doppelbesteuerung in zwei verschiedenen Ländern schützen sollten. Deswegen können diese Schlupflöcher auch häufig nur internationale Firmen nutzen. Dabei sind die Methoden der multinationalen Unternehmen laut einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in den letzten zehn Jahren immer aggressiver geworden.

Ein Trick, der oftmals angewendet wird, bezieht sich auf die sogenannten Verrechnungspreise. Das sind Kosten für Dienstleistungen und Güter, die zwischen zwei unabhängigen Teilen eines Konzerns verrechnet werden. So ist es für eine internationale Firma profitabel, diese Preise besonders hoch anzusetzen, wenn die Tochterfirma, die die Güter produziert, in einem Niedrigsteuerland angesiedelt ist. Dadurch macht sie besonders viel Gewinn, während andere Teile, die die Leistungen abnehmen und in einem Land mit hohen Steuern angesiedelt sind, weniger profitabel sind.

Am Gewinn für den Konzern ändert sich dadurch zwar zunächst nichts, er wird nur von einem Unternehmensteil zum anderen geschoben - aber eben zu dem Teil, wo der Konzern am wenigsten Steuern zahlt. Und so verringert sich die Steuerlast des Unternehmen insgesamt.