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Berufsverbotspraxis unterm Hakenkreuz
Das NS-Gesetz über das Berufsbeamtentum vertrieb Juden und politisch Missliebige aus deutschen Ämtern
Nicht erst »Auschwitz« ist Signatur des faschistischen Antisemitismus. Bereits 68 Tage nach der Ernennung von Hitler zum Reichskanzler wurde ein Gesetz veröffentlicht, das es ermöglichte, jüdische und politisch missliebige Personen aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/817843.berufsverbotspraxis-unterm-hakenkreuz.html
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