Ein kleiner Pflichtbeitrag, aber volle Leistung

Minijobber und Rentenversicherung

Wer seit Januar 2013 erstmals einen Minijob ausübt, ist in der Rentenversicherung jetzt besser abgesichert. Denn mit der höheren Verdienstgrenze von 450 Euro sind auch alle neuen Minijobber automatisch versicherungspflichtig. Ausgenommen davon sind nur Minijobber, die bereits eine Vollrente wegen Alters beziehen.

Für einen geringen Eigenbeitrag steht Minijobbern das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung zu. Da der Arbeitgeber bereits einen Pauschbetrag von 15 Prozent des Arbeitsentgelts zahlt, muss der Minijobber nur noch 3,9 Prozent bis zum vollen Rentenbeitrag übernehmen. Ganz konkret heißt das: Bei einem Verdienst von 300 Euro monatlich muss er nur 11,70 Euro, bei 450 Euro nur 17,55 Euro monatlich selbst zahlen.

Allerdings sollte man sich auch darüber im Klaren sein: So wie sich der Beitragssatz entwickelt, kann sich in späteren Jahren auch der Eigenanteil verändern. Dennoch bleibt es für den Minijobber ein überschaubarer finanzieller Aufwand.

Umfangreicher Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung

Durch die neue automatische Vollversicherung genießen die Minijob-Beschäftigten den umfassenden Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. So sind sie beispielsweise für den Fall einer Erwerbsminderung abges...


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