Mängel immer anzeigen

Hausverkauf

Wenn der Verkäufer eines Hauses nach gravierenden Schäden durch Marderfraß sein Dach nur teilsaniert und fortbestehende Schäden in anderen Bereichen des Daches für möglich hält, muss er dies einem Käufer gegenüber offenbaren. Sonst kann dieser die Sanierungskosten vom Verkäufer ersetzt verlangen.

Der Kieler Rechtsanwalt Jens Klarmann von der Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft (DASV) verweist auf die Mitteilung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz zum Urteil vom 15. Januar 2013 (Az. 4 U 874/12).

Im August 2009 hatte der Kläger vom Beklagten im Landkreis Neuwied ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück erworben. Im Kaufvertrag wurde die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Beklagten erklärten, ihnen seien keine versteckten Mängel bekannt. Einige Monate später stellte der Kläger fest, dass im Bereich der Speicherdecke die vorhandene Dämmung großflächig durch Marderfraß zerstört und mit Marderkot versetzt...


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