Lexikon

Wie wird gewählt

  • A.M.
  • Lesedauer: 2 Min.

Der Staatspräsident wird von den »Großen Wählern« gewählt: Das sind die 630 Abgeordneten, 315 Senatoren und 58 Vertreter der Regionen; dazu kommen die Senatoren auf Lebenszeit (die vom Staatspräsidenten ernannt werden). Das wären insgesamt 1007 Personen, aus Gesundheitsgründen werden wahrscheinlich aber nicht alle an der Wahl teilnehmen.

Der Präsident muss mindestens 50 Jahre alt und italienischer Staatsbürger sein. Für seine Wahl ist in den ersten drei Wahlgängen eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit erforderlich, danach reicht die absolute Mehrheit der Wahlversammlung.

Das Staatsoberhaupt bleibt sieben Jahre im Amt. Seine Aufgaben sind denen des deutschen Präsidenten ähnlich, also eher repräsentativer Art, wobei diese Rolle in stürmischen politischen Zeiten wie der gegenwärtigen an Bedeutung gewinnt. Der Präsident gilt heute neben dem Verfassungsgericht als höchster Garant der Verfassung und wird auch von der Bevölkerung als eine Art Fels in der Brandung angesehen. Das Staatsoberhaupt vertritt das Land im Ausland, ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, ernennt den Regierungschef und auf dessen Vorschlag auch die Minister. Nur er kann das Parlament auflösen und Neuwahlen ansetzen. Dies allerdings nicht in den letzten sechs Monaten seiner Amtszeit, was die politische Lage in Italien jüngst noch komplizierter gemacht hat.

Der künftige Präsident ist der zwölfte seit 1948. Unvergessen und von den Italienern besonders verehrt war der Sozialist und ehemalige Partisan Sandro Pertini (1978-1985), der das Amt entstaubte und die Nähe zum Volk suchte. Giorgio Napolitano, der jetzt abtritt, war das erste Staatsoberhaupt aus den Reihen einer Nachfolgepartei der Kommunisten. Amtssitz ist der Quirinalspalast auf dem höchsten Hügel Roms, in dem einst der Papst und später die italienischen Könige residierten.

A.M.

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