Zweiter V-Mann beim LKA mit Kontakten zum NSU-Umfeld

Bundestags-Untersuchungsausschuss behandelt am Montag offene Fragen zum Berliner V-Mann-Skandal und zur Schredder-Affäre

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 4 Min.

Im Bundestagsuntersuchungsausschuss zur Aufklärung der Mordserie des »Nationalsozialistischen Untergrundes« (NSU) wird es am Montag ausschließlich um Berlin gehen. Denn im Fokus des Ausschusses stehen der Berliner V-Mann-Skandal und die Schredder-Affäre beim Berliner Verfassungsschutz. Dazu hat das Gremium unter dem Vorsitz von Sebastian Edathy (SPD) insgesamt drei Berliner Zeugen geladen: Für Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) tritt dessen Staatssekretär Bernd Krömer auf. Darüber hinaus ist neben Peter-Michael Haeberer, der von 1997 bis 2001 den Staatsschutz leitete und danach bis 2011 Direktor des Landeskriminalamtes war, auch der V-Mann-Führer von Thomas Starke geladen, der zwischen 2001 bis 2011 als »VP 562« des Berliner Landeskriminalamtes geführt wurde. Der Kriminalhauptkommissar, der Starke führte, wird in der Einladung zur Sitzung lediglich mit seinen Initialen P.S. angekündigt.

Was der Staatssekretär und die beiden Polizisten zu sagen haben, ist von großem Interesse. Denn im Zentrum zu den Berliner Bezügen zur Mordserie des Zwickauer Terrortrios um Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe steht die Frage, was mit fünf Hinweisen des LKA-Spitzels Thomas Starke auf das flüchtige Trio geschah und ob diese an andere Ermittlungsbehörden weitergeleitet wurden oder nicht. Dabei dürfte insbesondere der Hinweis vom 13. Februar 2002 diskutiert werden. Da meldete die »VP 562« an seinen V-Mann-Führer: »Jan Werner soll zurzeit Kontakt zu drei Personen aus Thüringen haben, die per Haftbefehl wegen Sprengstoff- und Waffenbesitzes gesucht werden.«

Spitzel Thomas Starke behauptete damals zugleich, er könne diese Drei nicht namentlich benennen. In der Rückblende erscheint dies allerdings äußerst fragwürdig, plauderte Starke doch inzwischen öffentlich aus, das Trio vor seinem Abtauchen im Jahr 1998 mit Sprengstoff versorgt zu haben. Außerdem war Thomas Starke, der mit dem ebenfalls als NSU-Beschuldigten geführten Jan Werner eine zentrale Rolle im sächsischen »Blood&Honour«-Netzwerk spielte, in den Neunzigern länger mit Beate Zschäpe liiert. Hätte der NSU also aufgrund des Hinweises von Thomas Starke aus dem Jahr 2002 gestoppt werden können?

Ob der Tipp überhaupt an die damals nach den Untergetauchten ermittelnden Fahnder in Thüringen und Sachsen weitergeleitet wurde, ist unklar. Möglicherweise wurde dies durch die sogenannte Haeberer-Weisung unterbunden. Demnach soll der damalige Staatsschutzleiter Peter-Michael Haeberer, so ist aus dem Landesparlament zu hören, im Nachgang zu den Terrorangriffen vom 11. September 2001 die Weisung erteilt haben, Informationen von Spitzeln generell nicht mehr an die zentrale VP-Führung weiterzuleiten – ansonsten hätte angeblich ein ausländischer Nachrichtendienst die Zusammenarbeit beendet. Bestätigt ist das bislang nicht.

Neben Fragen zur »VP 562« wirft zudem ein zweiter V-Mann des Berliner LKA Fragen auf. Dieser soll ebenfalls Hinweise auf einen Beschuldigten im NSU-Verfahren geliefert haben. Über diesen Spitzel, der als »VP 620« codiert war, ist bekannt, dass er aus dem sächsischen Bautzen stammt und wie Thomas Starke für das Verfahren gegen die rechtsextreme Musikband »Landser« angeworben worden war. So heißt es jedenfalls - unbestätigt - aus Abgeordnetenhauskreisen. Beide V-Personen sollten Informationen zum Neonazi Toni Stadler liefern, der zugleich V-Mann des Brandenburger Verfassungsschutzes war, was dem Berliner LKA damals offenbar nicht bekannt war.

Die Berliner Polizei bestätigt unterdessen gegenüber »nd« die Existenz der zweiten V-Person. »Wir sind auf den V-Mann gestoßen, als wir im Oktober vergangenen Jahres alle Akten nach weiteren Fundstellen mit NSU-Bezug überprüft haben«, sagt der Sprecher der Berliner Polizei, Stefan Redlich. Die Angaben zur VP habe man dann im November 2012 dem Bundestagsuntersuchungsausschuss in einem Vermerk mitgeteilt. Zwar könne die Berliner Polizei die Relevanz letztlich nicht bewerten, doch könne man bisher keinen besonderen Sachverhalt zum NSU erkennen. Innenstaatssekretär Bernd Krömer hatte die Spekulationen zum zweiten V-Mann des LKA mit einem Bezug zum NSU vor kurzem im Landesparlament noch als Aufbau von »Mythologien« bezeichnet.

Angesichts der Verflechtungen von Neonazis insbesondere aus Ostdeutschland ins NSU-Umfeld könnte sich diese Einschätzung Krömers indes als falsch herausstellen. Denn nach nd-Recherche spielen aktuelle und ehemalige Neonazis aus Bautzen durchaus eine Rolle bei den Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) im laufenden NSU-Verfahren. Findet sich unter den vernommenen Zeugen des BKA, von denen einige sogar in Waffendeals verstrickt waren, also auch die »VP 620«? Im Verfahren gegen die Neonazi-Band »Landser« tauchte nach nd-Erkenntnissen nur ein Neonazi aus Bautzen auf. Er heißt Sandro Wagner. Gegenüber dieser Zeitung erklärte Wagner auf Nachfrage einer möglichen V-Mann-Tätigkeit: »Da ist nichts dran.«

Neben der Beschäftigung dubioser V-Männer durch das LKA will der Untersuchungsausschuss zudem auch die Schredderaffäre beim Berliner Verfassungsschutz beleuchten. Wie berichtet hatte der Nachrichtendienst Akten zum Neonazi-Netzwerk »Blood&Honour« und dem »Landser«-Verfahren irregulär vernichtet. Dasselbe Schicksal bleibt den inzwischen teilweise rekonstruierten Akten erspart, die der Verfassungsschutz wieder schreddern wollte, weil er sie als »de facto Fremdakten anderer Dienste« betrachtet. Nach Kritik bleiben die wiedergestellten Akten erhalten, weil das seit Sommer 2012 erlassene Aktenvernichtungsverbot auch für sie gilt. In den Ordnern wimmelt es von Hinweisen auf Namen aus dem NSU-Umfeld.

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