Rohrbruch wegen Korrosion

Urteil

Rohrbruch wegen Korrosion - Wasserinstallation war mangelhaft, so das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 17 U 170/11) vom 27. September 2012.

2003 hatte der Sanitärhandwerker Wasserleitungen im Neubau des Bauherrn B. verlegt, und zwar Kunststoffrohre mit Messingverbundstücken.

Fünf Jahre später kam es in dem Haus zu mehreren Wasserschäden durch Rohrbruch: Infolge der Chloridbelastung des regionalen Trinkwassers waren die Rohrverbindungen korrodiert, so ein Sachverständiger. B. forderte vom Installateur 14 900 Euro: So viel werde es kosten, alle Wasserleitungen auszutauschen.

Der Handwerksunternehmer wies di...


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