Zweierlei Lehrer (I)

BVG-Urteil zu Versetzungen in Brandenburg

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Darf ein verbeamteter Lehrer innerhalb eines Bundeslandes entgegen seinen Intensionen versetzt werden? Nicht in jedem Fall, wie eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu einem Fall in Brandenburg zeigt.

Gesicherter Arbeitsplatz, gutes Gehalt, soziale Rundumabsicherung, extra Kindergeld, großzügige Vorruhestandsregelungen und eine Altersversorgung, von deren Höhe der Normalsterbliche nicht zu träumen wagt, darüber darf sich der Beamte in Brandenburg freuen. Im Gegenzug muss er nur bereit sein, an einem anderen Ort im Bundesland zu arbeiten, wenn das jeweils zuständige Ministerium das von ihm verlangt.

So glaubte man bislang. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch dieser Tage Lehrern Recht gegeben, die sich gegen ihre Versetzung zur Wehr setzten. Rund 100 Lehrer waren vor sieben Jahren aus dem Schulamtsbereich Cottbus in andere Landesteile versetzt worden. Das hatte damit zu tun, dass in Südbrandenburg die Schülerzahlen sanken, im Berliner Umland dagegen stiegen. Schulen im Bereich Cottbus benötigten deswegen weniger Lehrer, andere Schulen brauchten dagegen mehr Pädagogen.

Das Bundesverwaltungsgericht erklärte nun: Das A...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.