Kleinkinder können zu Vätern in Haft

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Mainz (dpa/nd). In den Gefängnissen in Rheinland-Pfalz können inhaftierte Väter ihre Kleinkinder künftig zu sich nehmen. Außerdem fällt die Arbeitspflicht hinter Gittern für erwachsene Strafgefangene weg. Der Landtag beschloss bereits am Mittwoch mit rot-grüner Mehrheit ein Gesetz, um den Justizvollzug weiterzuentwickeln und Vorgaben für die Sicherungsverwahrung umzusetzen. Die CDU stimmte dagegen, weil sie einige Neuerungen nicht für sinnvoll hält. In Rheinland-Pfalz gibt es laut Justizministerium über 3000 Gefangene, davon sind weniger als zehn Prozent Frauen. Bisher können in der Haft nur Mütter mit Kleinkindern bis drei Jahren untergebracht werden - falls die räumlichen Gegebenheiten es zulassen und keine Sicherheitsbedenken bestehen. Dies soll nun auch für Väter gelten.

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