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Nun auch Rechtsverstoß in München

Minderjährige Kinder im CSU-Büro beschäftigt

  • Lesedauer: 2 Min.

München (dpa/nd). In der Verwandtenaffäre in Bayerns Landtag und Regierung geraten nun auch die einfachen Abgeordneten einschließlich der SPD unter verstärkten Rückzahlungsdruck. Die Antikorruptionsorganisation Transparency International verlangte am Montag, dass nicht nur Kabinettsmitglieder öffentliche Gelder zurückzahlen, sondern alle Abgeordnete, die Verwandte beschäftigt hatten. Außerdem verlangt die Organisation die Veröffentlichung weiterer Informationen. »Die Namen der Abgeordneten, die Geschwister, Schwager oder Neffen beschäftigen, wurden nicht veröffentlicht. Dies muss nachgeholt werden.«

Eine Beteiligung aller Fraktionen an den Rückzahlungen würde neben 56 CSU-Abgeordneten vor allem 21 Sozialdemokraten treffen, darunter die frühere Landesvorsitzende und Bundesfamilienministerin Renate Schmidt. Bisher haben sich fünf CSU-Kabinettsmitglieder auf Order von Ministerpräsident Horst Seehofer bereiterklärt, Gelder zurückzuzahlen, die sie seit ihrer Berufung ins Kabinett ihren Ehefrauen für die Mitarbeit im Büro gezahlt hatten.

Während die Beschäftigung der Verwandten in den meisten Fällen rein juristisch nicht zu beanstanden sein dürfte, hat das Landtagsamt indessen dem CSU-Abgeordneten Georg Winter einen Rechtsverstoß vorgeworfen. Dieser hatte seine 13 und 14 Jahre alten Söhne als Aushilfskräfte beschäftigt. Das Jugendarbeitsschutzgesetz lasse Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot von Kindern nur in engen Grenzen zu, teilte Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) mit. Zulässig sei beispielsweise Zeitungen auszutragen, Nachhilfeunterricht zu geben oder bei der Ernte zu helfen. »Dagegen stehen Bürotätigkeiten, auch wenn diese gegebenenfalls mit zulässigen Tätigkeiten vergleichbar sind, der Kinderarbeitsschutzverordnung entge- gen ...«

Winter, der wegen der Affäre bereits als Vorsitzendes des Haushaltsausschusses zurückgetreten war, teilte am Montag mit, das Amt habe ihn darüber informiert und werde im Laufe des Tages eine schriftliche Stellungnahme an seinen Anwalt schicken. Das Honorar für seine Söhne werde er »vollumfänglich an die Staatskasse« zurücküberweisen. Dies sei bereits veranlasst.

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