Kennzeichnungspflicht bei Tiefkühlobst

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Wiesbaden (dpa/nd). Bei tiefgefrorenem Obst und Gemüse soll künftig die Herkunft angegeben werden. Das wollen die Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern auf ihrer Jahrestagung am Donnerstag und Freitag vereinbaren. Es gehe um die Gleichbehandlung mit Frischware, sagte die Vorsitzende der Ministerrunde, Lucia Puttrich (CDU) aus Hessen. »Man kann niemandem erklären, warum es eine Kennzeichnungspflicht für frisches Obst gibt, aber keine für Tiefkühlobst.«

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