Haft für Kommunistin aus der Türkei
Berlin (dpa/nd). Wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung muss eine Türkin sechseinhalb Jahre in Haft. Das Berliner Kammergericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass sie als hochrangige Führungskraft der in Deutschland verbotenen Organisation »Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front« (DHKP-C) Hunderttausende Euro an Spenden für Kämpfe in der Türkei organisierte. Die 1994 in der Türkei gegründete Partei verfolge den Umsturz der dortigen Regierung, hieß es im Urteil. Zahlreiche Anschläge mit Toten und Verletzten seien bis in die jüngste Zeit verübt worden. Die Verurteilte hatte den Vorwurf bestritten.
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