Sieben Nächte als Acht-Tage-Reise umworben

Reiserecht

  • Lesedauer: 1 Min.
Flusskreuzfahrten mit einer Dauer von sieben Nächten dürfen weiterhin als Acht-Tage-Reisen beworben werden. Das sei auch dann in Ordnung, wenn die Reise erst am Abend des ersten Tages beginnt und am letzten Tag gleich nach dem Frühstück endet. Das entschied das Oberlandesgericht Köln (Az. 6 W 17/13).

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Verbraucher normalerweise nicht erwarte, dass An- und Abreisetag immer voll zur Reisedauer zählen.

Die Wettbewerbszentralen hatten zuvor vier Anbieter von Flusskreuzfahrten abgemahnt. Im Dezember 2012 hatte sich die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bei den Reiseunternehmen Viking, A-Rosa, Nicko Tours und Plantours darüber beschwert, dass die Bezeichnung Acht-Tage-Reise in die Irre führe. Daraufhin kündigten Viking, A-Rosa und Plantours an, ihre Trips auf Sieben-Nächte-Reisen umzubenennen. Nicko Tours behielt sich eine Entscheidung vor. Nach dem Urteil ist eine Umbenennung unnötig.

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