Eigene Satellitenschüssel

Mieterrecht

Auch bei einer vorhandenen zentralen Satellitenempfangsanlage dürfen Mieter im Einzelfall eine eigene Satellitenschüssel montieren.

Voraussetzung ist, dass nur auf diese Weise ein besonderes Informationsbedürfnis befriedigt werden kann. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 1314/11) in einem am 14. Mai 2013 veröffentlichten Beschluss. Es konkretisierte damit seine bisherige Rechtsprechung.

»Auch weiterhin darf nicht jeder Mieter einfach eine Satellitenschüssel installieren«, kommentierte der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Rolf...


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