Zwischenlager rechtens?

Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu Castoren am AKW Brunsbüttel

  • Dieter Hanisch, Schleswig
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Heute wird eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der 2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilten Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager auf dem Reaktorgelände Brunsbüttel erwartet. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig prüft, ob der 40 Jahre geltenden Erlaubnis eine Abwägung aller bekannten Sicherheitsrisiken vorausging.

Der Rechtsstreit schwelt seit Jahren. 2004 hatte ein Anwohner des Atomkraftwerks Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) gegen die Genehmigung eines Zwischenlagers auf dem AKW-Gelände geklagt, da er beim Schutzkonzept Gefahren etwa eines gezielten Absturzes eines Airbus A 380 für nicht hinreichend berücksichtigt hält. 2007 wurde die Klage vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig mit der Begründung abgewiesen, einzelne Anlieger hätten in Sachen Terrorbedrohung keine Klagebefugnis. Das Bundesverwaltungsgericht kassierte die Entscheidung später ein und verwies das Verfahren zurück mit der Auflage, das Sicherheitskonzept zu überprüfen.

Das Schleswiger Gericht forderte daher umfangreiche Akten vom BfS an. Doch die Behörde hielt unter Berufung auf die Geheimhaltungspflicht Unterlagen zurück oder lieferte diese mit vielen geschwärzten Passagen - zu Recht, wie das Bundesverwaltungsgericht entschied. OVG-Richter Dierk Habermann sprach am Mo...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.