Stehen im Vertrag alle WG-Bewohner als Hauptmieter, kann keiner von ihnen ohne Weiteres ausziehen, da das Mietverhältnis nur gemeinsam gekündigt werden kann. Auch wer auszieht, bleibe Mieter, müsse eigentlich weiter zahlen. »Hier würde sich empfehlen, in den Mietvertrag aufzunehmen, dass der Vermieter an eine Wohngemeinschaft vermietet und diese berechtigt ist, die Mitglieder auszutauschen.«
Möglich ist auch, einen Hauptmieter zu bestimmen, der mit den Untermietern eigene Mietverträge abschließt. Allerdings trage der Hauptmieter dann Verantwortung für die gesamte WG und müsse als Vertragspartner im Schadenfall haften, erklärt Ropertz.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/825525.wg-problem.html