Kompromiss bei Prozesshilfe

Länder und Bund einigen sich auf höhere Gebühren

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Berlin (nd-Baumann). Beim Streit um die Prozesskostenhilfe haben die Länder eingelenkt. Eine Erhöhung von Ratenzahlungen und die Absenkung von Freibeträgen, wie von den meisten Landesregierungen gefordert, findet nun nicht mehr statt. Kritiker hatten zuvor immer wieder vor einer Zweiklassenjustiz gewarnt, wenn sich Menschen keinen Rechtsbeistand mehr leisten können. Der Kompromiss, den die Länder am Mittwoch im Vermittlungsausschuss mit der Bundesregierung vereinbart haben, sieht vor, stattdessen die Gerichtsgebühren ein weiteres Mal hochzusetzen, nachdem ihnen die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bereits mit einer 18-prozentigen Gebührenerhöhung entgegenkommen musste. Die Einigung im Vermittlungsverfahren sieht vor, dass die Gebühren um 19,9 Prozent erhöht werden. Für Grundbucheinträge und Zwangsversteigerungen muss ebenfalls deutlich mehr gezahlt werden.

Das spült den Ländern noch einmal zusätzlich etwa 60 Millionen Euro in die Kassen. »Die Länder bekommen den Hals nicht voll«, bemerkte der rechtspolitische Sprecher der LINKEN im Bundestag Jens Petermann. »Zwar sind die Bedürftigen von Einsparungen bei Prozesskosten- und Beratungshilfe weitgehend verschont geblieben, doch auch sie trifft, wie alle Rechtssuchenden, die erhebliche Steigerung der Gerichtsgebühren.«

Auf der Sitzung des Vermittlungsausschusses wurden insgesamt elf strittige Gesetze verhandelt, bei sieben Gesetzen konnte eine Einigung erzielt werden. Das betrifft unter anderem auch die Reform des Punktesystems für Verkehrssünder, das Arzneimittelrecht, und das Altersgeld für Beamte.

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