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Buße für Brian

Karfreitag: Geldstrafe für Monty-Python-Film

  • Lesedauer: 2 Min.

Bochum (nd-Meier). Das Soziale Zentrum Bochum war gut gefüllt, die Stimmung heiter, es wurde viel gelacht an diesem Abend, obwohl keiner unter den drei Dutzend Anwesenden war, der den Film nicht schon mindestens zwanzig mal gesehen hatte. Es war der 29. März 2013, Karfreitag, und die säkulare Initiative »Religionsfrei im Revier« zeigte jenen Spielfilm, der seit seiner Erstaufführung im Jahr 1979 immer mal wieder für erhitzte Gemüter gesorgt hatte, aber unter der Kategorie »Kult-Film« entsorgt und seiner Brisanz beraubt zu sein schien: Monty Pythons »Das Leben des Brian«, der religiösen und, auch wenn sich darüber nie jemand beschwert, linken Dogmatismus passgenau verspottet.

Nun sollen die Religionskritiker 1000 Euro Bußgeld bezahlen. Ein Bußgeld? Für einen Film? Die Aufführung war »eine gezielte Provokation«, wie Martin Budich, einer der Organisatoren eingestand. Denn für Karfreitag gelten auch in NRW Sonderregeln. So dürfen nur Filme gezeigt werden, die »zur Aufführung an Karfreitag geeignet« sind und entsprechend ausdrücklich von der Obrigkeit freigegeben wurden.

Doch auf Karfreitag folgte Ostern. Sieben Wochen später: Pfingsten. Jetzt, zwei weitere Monate später, bekamen die Religionskritiker Post von der Stadt Bochum. Konkret: Dem Rechtsamt. »Religionsfrei im Revier« habe von dem Aufführungsverbot gewusst (unbestritten!) und dennoch die »Brian«-DVD eingelegt, so lautet der Vorwurf. Also das Bußgeld!

Buße ist die Umkehr zu Gott. Die Abkehr von der Sünde. Die Rückkehr an den Rockzipfel des Klerus. Ein höchst persönlicher, ja intimer Vorgang, bei entsprechendem Bedarf. Was hat das Rechtsamt der Stadt Bochum da zu suchen? Nichts, meint man bei »Religionsfrei im Revier«. »Nur fundamentalistisch klerikale Staaten zwingen ihre Bürgerinnen und Bürger, sich den Vorschriften der herrschenden Religion zu unterwerfen«, sagt RIR-Sprecher Jörg Schnückel. »In zivilisierten Ländern garantiert der Staat die Religionsfreiheit.« Man munkelt, die Säkularen wollten es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. So wie die Kollegen in Bayern, die gegen das dortige Pendant des NRW-Feiertagsgesetzes ankämpfen, demnächst gar vor dem Bundesverfassungsgericht.

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