Kündigung bei Eheproblemen

Mietverhältnis

Vermieter können einen Mietvertrag kündigen, wenn sie wegen Eheproblemen aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung ausziehen und in die vermietete Wohnung wechseln möchten.

Aus dem Kündigungsschreiben muss sich der Eigenbedarf nachvollziehbar ergeben. Dagegen muss noch nicht feststehen, dass sich die Partner endgültig trennen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Heidelberg (Az. 5 S 42/12) weist die Wüstenrot Bausparkasse hin.

Das Landgericht hob ein Urteil des Amtsgerichts auf, d...


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